Fettabscheider


Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie die Vorschriften der Länder und Kommunen gebieten den Bau und Einsatz von Fettabscheidern immer dort, wo Fette und Öle organischen Ursprungs ins Abwassernetz gelangen können. 


Wo sind Fettabscheider gefordert?

  • Küchenbetriebe und Großküchen, z.B. in Gaststätten, Hotels, Autobahnraststätten, Kantinen, Grill-, Brat- u. Frittierküchen, Essensausgabestellen
  • Kommunale Einrichtungen: z.B. Altersheime, Krankenhäuser, Kindertagesstätten
  • Fleischverarbeitende Betriebe, Metzgereien mit und ohne Schlachtung, Schlachthöfe, Geflügelschlachtereien, Fischverarbeitungsbetriebe


Unser Fettabscheider-Service - umweltgerecht und rechtssicher:

  • Erstellen eines Betriebstagebuches, monatliche Eigenkontrolle durch einen Sachkundigen mit abgeschlossener Prüfung, Wartungen, Dichtheitsprüfungen & Generalinspektionen
  • Entsorgung von Abscheiderinhalten und Sandfangrückständen in Fettabscheidern gemäß DIN 1999-100 und DIN 4040
  • Fach- und termingerechtes Absaugen und Reinigen der Abscheideranlagen
  • Terminüberwachung
     
Gesetzliche Vorgaben

Gemäß der Richtlinien für den Betrieb und die Überwachung von Fettabscheideranlagen in Verbindung mit der DIN 4040 (Abscheideranlagen für Fette) sind folgende Anforderungen durch den Betreiber zu erfüllen:

  • Abschluss eines Wartungsvertrages für regelmäßige Entleerung und Reinigung durch ein Fachunternehmen
  • Durchführen der Wartungsarbeiten gemäß DIN 4040
  • Durchführung der monatlichen Eigenkontrolle durch einen Sachkundigen mit bestandener Prüfung
  • Führen eines Betriebstagebuches für die entsprechende Anlage
  • Füllen der Fettabscheideranlage mit Frischwasser nach der Entleerung
  • Halbjährliche Inspektion der Anlage durch einen Sachkundigen mit bestandener Prüfung

 

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