Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie die Vorschriften der Länder und Kommunen gebieten den Bau und Einsatz von Fettabscheidern immer dort, wo Fette und Öle organischen Ursprungs ins Abwassernetz gelangen können.
Wo sind Fettabscheider gefordert?
- Küchenbetriebe und Großküchen, z.B. in Gaststätten, Hotels, Autobahnraststätten, Kantinen, Grill-, Brat- u. Frittierküchen, Essensausgabestellen
- Kommunale Einrichtungen: z.B. Altersheime, Krankenhäuser, Kindertagesstätten
- Fleischverarbeitende Betriebe, Metzgereien mit und ohne Schlachtung, Schlachthöfe, Geflügelschlachtereien, Fischverarbeitungsbetriebe
Unser Fettabscheider-Service - umweltgerecht und rechtssicher:
- Erstellen eines Betriebstagebuches, monatliche Eigenkontrolle durch einen Sachkundigen mit abgeschlossener Prüfung, Wartungen, Dichtheitsprüfungen & Generalinspektionen
- Entsorgung von Abscheiderinhalten und Sandfangrückständen in Fettabscheidern gemäß DIN 1999-100 und DIN 4040
- Fach- und termingerechtes Absaugen und Reinigen der Abscheideranlagen
- Terminüberwachung